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AGB
Blumenpavillon Kowalla Drebkauer Str. 6b 03130 Spremberg Telefon: +49 3563 96743 Fax: +49 3563 96743 E-Mail: Blumenpavillon Kowalla

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Kowalla, 03130 Spremberg, für friedhofsgärtnerische Arbeiten Stand vom 01.01.2022

I.

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über Leistungen und Lieferungen im friedhofsgärtnerischen Bereich zwischen der Firma Kowalla ihren Vertragspartnern/Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir ausdrücklich. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn und soweit wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Sämtliche gärtnerische Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung und nach den fachlichen Grundsätzen des BDF im ZV-Gartenbau ausgeführt. Es werden nur Leistungen erbracht die schriftlich vereinbart sind.

II.

Bepflanzung

1. Sofern Bepflanzungen im Einzelfall konkret beauftragt werden, sind diese, soweit nach der Witterung möglich, bis zu dem vertraglichen vereinbarten Regelzeitpunkt vorzunehmen. Anderenfalls erfolgt die Bepflanzung grundsätzlich in der Pflanzzeit von Ende März bis Anfang Oktober. Sollte die Witterung eine Bepflanzung innerhalb dieser Pflanzzeit nicht zulassen, da die Pflanzen anderenfalls Schaden nehmen würden, erfolgt die Bepflanzung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. 2. Sofern Bepflanzungen im Rahmen eines Jahrespflegevertrages regelmäßig vorzunehmen sind, sind diese jeweils innerhalb des im Vertrag vorgesehenen Zeitrahmens durchzuführen. 3. Sofern keine bestimmten Pflanzen vereinbart sind, wählen wir für die Grabstelle geeignete, jahreszeittypische Pflanzen in mittlerer Art und Güte aus. 4. Das Anwachsen der Bepflanzung hängt von einer sach- und fachgerechten nachfolgenden Pflege, insbesondere auch Bewässerung ab. Wenn diese nicht im Rahmen eines Pflegevertrages durch uns durchgeführt wird, so weisen wir den Kunden darauf hin, dass dieser selbst für eine sach- und fachgerechte Pflege zu sorgen hat. Für Schäden, insbesondere auch das mangelhafte Anwachsen, die aus einer mangelnden Pflege des Kunden herrührt, können wir nicht haftbar gemacht werden. Für die Pflanzen gibt es keine Anwachsgarantie. 5. Grabvasen, Schalen, sonstige Pflanzgefäße und ähnliches, die sich auf dem Grab befinden, werden von uns nicht eigenmächtig entfernt. Eine Haftung unsererseits für etwaige Schäden an derartigen Gegenständen sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer IX. ausgeschlossen. 6. Sofern sich auf dem Grab bepflanzte Gefäße befinden, mit deren Bepflanzung und Pflege wir nicht ausdrücklich beauftragt sind, sind diese von uns nicht zu pflegen und zu bewässern. Für derartige Bepflanzung haften wir – vorbehaltlich einer konkreten Beauftragung – nicht. 7. Wenn wir insofern nicht ausdrücklich beauftragt werden, gehört das Abräumen von Pflanzgefäßen, Vasen, Kränzen, Gestecken und ähnlichem nicht zum Leistungsumfang. Wir werden diese mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung auf der Grabstelle belassen. 8. Herstellung und Lieferung von Blumensträußen und Gebinden erfolgen mit jahreszeitlich vorhandenen Blumen und gärtnerischen Materialien nach fachlichen Gesichtspunkten.

III.

Grabpflege

1. Im Rahmen eines Grabpflegevertrages erbringen wir folgende Leistungen: Durchgehende Säuberung der Grabstätte, Freihalten von Unkraut und Laub, Rückschnitt der Pflanzen, Gießen und Düngen, Pflanzenschutz, Unkrautbehandlung, Wechselbepflanzung sowie Reinigung von Trittplatten und Grabkanten(Besenrein). Arbeiten am Grabstein und der Steineinfassung (Steinreinigung mit speziellen Lösungsmittel, Neuverlegung, etc.) gehören nicht zur Grabpflege. 2. Im Rahmen eines Grabpflegevertrages erbringen wir unsere vorgenannten Leistungen regelmäßig soweit ortsüblich und aus fachmännischer Sicht erforderlich (mindestens jedoch einmal in 10 Tagen). Es kann aber auch im Rahmen des Pflegevertrages nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund besonderer Witterungsumstände oder Wildeinwirkung zu Schäden an den Pflanzen kommt; solche Schäden stellen keine Mängel unserer Leistung dar, soweit sie bei regelmäßiger Pflege im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht zu vermeiden waren. Für solche Schäden übernehmen wir keine Haftung.

IV.

Abnahme

Leistungen im Rahmen der Erst- oder Neuanlage sowie sonstige einmalige Leistungen werden im Rahmen eines Werkvertrages erbracht. Gemäß § 640 BGB ist der Kunde zur Abnahme und Leistung verpflichtet. Wir können daher nach Erbringung der jeweiligen Leistung den Kunden hiervon informieren und ihm eine Frist zur Abnahme setzen; wenn der Kunde nicht binnen dieser Frist abnimmt, gilt unsere Leistung dennoch als abgenommen. Hierauf werden wir den Kunden bei der jeweiligen Fristsetzung hinweisen.

V.

Gewährleistung

1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr. 2. Werden Pflegeanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Pflanzen (z.B. Umpflanzung) vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. 3. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 4. Macht der Kunde fristgemäß und berechtigt Mängel geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder neue Werkleistung) verpflichtet. Weitere Rechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn wir die Nacherfüllung verweigern oder zwei Nachbesserungen fehlschlagen. Wir sind zur Nachbesserung allerdings nur dann verpflichtet, wenn der Vertragspartner seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. 5. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns zu vertretender Mängel sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer IX. ausgeschlossen. 6. Die Beschränkungen unserer Gewährleistung gelten nicht, wenn wir Mängel arglistig verschwiegen oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung übernommen haben. 7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Vertragspartner selbst geltend gemacht werden.

VI.

Garantie

Sämtliche Beschreibungen und Definitionen von Leistungsumfängen von uns sind reine Beschreibungen. Es handelt sich dabei in keinem Falle um die Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit unserer Leistungen. Eine Garantie im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn diese ausdrücklich abgegeben und als solche bezeichnet wird.

VII.

Wechsel des Vertragspartners

Wenn Verträge nicht auf einmalige Leistungen gerichtet sind, sondern auf längere Zeit laufen, so sind wir berechtigt, unsere Stellung auf einen anderen Friedhofsgärtner zu übertragen und zwar a) auf den Betriebsnachfolger, wenn unser Betrieb auf einen anderen übergeht, b)auf einen sonstigen ortsansässigen Friedhofsgärtner, wenn wir unseren Betrieb einstellen. In diesen Fällen werden wir die Kunden vorher benachrichtigen. Dem Kunden steht in diesem Fall – unbeschadet seines ordentlichen Kündigungsrechts – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu. c) Die Verpflichtung zur Zahlung geht auf die Erben des Bestellers über.

VIII.

Berechnung/Zahlung/Preisanpassung

1. Bei Verträgen, die auf einmalige Leistungserbringung gerichtet sind, ist unsere Vergütung 8 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §247 BGB zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, jeweils nach Fertigstellung von einzelnen Leistungen diese mittels Teilrechnung abzurechnen. 2. Bei längerfristigen Verträgen sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen den geänderten Kosten sowie dem Lohngefüge (Mindestlohngesetz) anzupassen. 3. Unabhängig von Preisanpassungen gemäß Ziffer VIII. 2. sind wir nach Ablauf des ersten Jahres berechtigt, bei der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer die entsprechende Erhöhung an den Kunden weiterzugeben.

IX.

Haftung

1. Wir haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, b) für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

X.

Haftungsausschlüsse

1. Für Veränderungen an einer Grabstätte, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen der Grabsteine, haften wir grundsätzlich nicht; es sei denn, dies wäre von uns oder von unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 2. Für die Standsicherheit der Grabsteine ist allein der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen nicht die dem Kunden obliegende Verkehrssicherungspflicht. 3. Kommt es durch Ereignisse im Sinne der Ziffer X. 1. zu Schäden an der von uns durchgeführten Bepflanzung, so haben wir diese nicht zu vertreten. XI. Einbeziehung neuer AGB 1.So fern wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig ändern, können wir diese dem Kunden übersenden und ihn auffordern, eine Einbeziehung dieser neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem bestehenden Vertrag zuzustimmen. 2.Die Zustimmung gilt als erteilt und die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für die Zukunft Bestandteil eines Vertrages, wenn der Kunde der Einbeziehung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Aufforderung und Übersendung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Hierauf werden wir den Kunden bei Übersendung hinweisen. Widerspricht der Kunde, so bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.

XII.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags am besten gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile der Standort der Friedhofsgärtnerei Kowallla Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen zur Einsichtnahme im Blumenpavillon Kowalla und auf der Webseite www.Kowalla.de aus.
Öffnungszeiten Blumenpavillion Montag:09.00 - 17.00 UHR Dienstag:geschlossen Mittwoch:09.00 - 17.00 UHR Donnerstag:09.00 - 17.00 UHR Freitag:09.00 - 17.00 UHR Samstag:09.00 - 12.00 UHR